gavel Spanisches Grundbuch · nur Spanien

Nota simple online: der spanische Grundbuchauszug

Das Dokument, das man vor dem Kauf einer Immobilie in Spanien prüft: eingetragener Eigentümer, Belastungen und Beschreibung, meist innerhalb von 24-72 Arbeitsstunden in Ihrem Postfach. Sie brauchen nur die spanische Katasterreferenz.

24,95 € · Einmalzahlung, kein Abo, kein Konto nötig

Keine Referenz? Flurstück auf der Karte suchen

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Nur für Immobilien in Spanien. Die Nota simple stellt das spanische Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) aus, und es gibt sie nur für Immobilien in Spanien. Jedes Land hat sein eigenes Dokument; diese bestellen wir über die Flurstücksseite:

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1. Flurstück finden

Fügen Sie die spanische Katasterreferenz ein (sie steht auf dem IBI-Grundsteuerbescheid oder in der Kaufurkunde) oder tippen Sie das Flurstück auf der Karte an.

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2. Auf der Flurstücksseite bestellen

Unter „Dokumente zu diesem Flurstück“ geben Sie an, in wessen Namen sie beantragt wird (Name und Ausweisdokument), und zahlen per Karte. Ohne Konto.

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3. Per E-Mail erhalten

Wir ermitteln das Grundstück im Grundbuch, beantragen den Auszug in Ihrem Namen und senden Ihnen das PDF so, wie das Grundbuchamt es ausstellt.

Wofür man die Nota simple braucht

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Vor dem Kauf

Prüfen Sie, wer wirklich Eigentümer ist und ob Hypotheken, Pfändungen oder Dienstbarkeiten eingetragen sind, bevor Sie eine Anzahlung leisten.

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Erbschaften

Klären Sie, auf wen die Immobilie eingetragen ist und welche Belastungen bestehen, bevor Sie ein Erbe in Spanien annehmen oder aufteilen.

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Grenzen und Abweichungen

Vergleichen Sie die Grundbuchbeschreibung mit den Katasterdaten, wenn Fläche oder Grenzen nicht übereinstimmen.

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Banken und Behörden

Spanische Banken, Gutachter und Notare verlangen sie für Hypotheken und die meisten Vorgänge rund um die Immobilie.

Klar gesagt

Die Nota simple stellt das spanische Grundbuchamt aus. Wir beantragen sie in Ihrem Namen und liefern sie genau so, wie das Amt sie ausstellt, ohne das PDF zu verändern. Was wir Ihnen abnehmen, ist der schwierige Teil: zu wissen, bei welchem Grundbuchamt die Immobilie eingetragen ist und unter welcher Nummer. Wir starten mit der Katasterreferenz oder einem Tipp auf die Karte und erledigen den Rest.

Findet das Grundbuchamt die Immobilie nicht allein über die Katasterreferenz, was bei alten oder ländlichen Grundstücken häufig vorkommt, bitten wir Sie per E-Mail um eine weitere Angabe, meist den Namen des aktuellen Eigentümers oder die Grundbuchnummer, und beantragen sie erneut.

Sie suchen die physischen Daten des Flurstücks (GPS, Fläche, Grenzen, Wert)? Das ist der Katasterbericht, und hier erklären wir den Unterschied.

Häufige Fragen

Was ist eine Nota simple? expand_more

Sie ist der Auszug des spanischen Grundbuchamts (Registro de la Propiedad) mit den wesentlichen Angaben zu einer Immobilie: der eingetragene Eigentümer, die Beschreibung des Grundstücks (Fläche, Grenzen, Art) und die Belastungen (Hypotheken, Pfändungen, Dienstbarkeiten). Sie entspricht einem Grundbuchauszug und ist das, was man vor dem Kauf eines Grundstücks oder Hauses in Spanien prüft.

Gilt sie auch für Immobilien außerhalb Spaniens? expand_more

Nein. Die Nota simple gibt es nur für Immobilien, die im spanischen Grundbuch eingetragen sind. Für eine Immobilie in Deutschland ist das Dokument der Grundbuchauszug; in Italien die visura catastale und die ispezione ipotecaria; in Portugal die certidão permanente predial; in Frankreich das état hypothécaire. Einige davon bestellen wir über die Flurstücksseite des jeweiligen Landes.

Was steht in der Nota simple? expand_more

Drei Teile: das Eigentum (wer als Eigentümer eingetragen ist und zu welchem Anteil), die Grundbuchbeschreibung der Immobilie und die bestehenden Belastungen (Hypotheken, Pfändungen, auflösende Bedingungen, Dienstbarkeiten). Ist die Immobilie lastenfrei, steht das ausdrücklich darin.

Wie bestelle ich sie mit der Katasterreferenz? expand_more

Fügen Sie die Katasterreferenz in die Suche auf dieser Seite ein oder tippen Sie das Flurstück auf der Karte an, und gehen Sie auf dessen Seite zu „Dokumente zu diesem Flurstück“. Geben Sie an, in wessen Namen sie beantragt wird (Name und Ausweisdokument), dazu Ihre E-Mail, und zahlen Sie per Karte. Wir ermitteln das Grundstück im Grundbuch, beantragen den Auszug und senden Ihnen die Nota per E-Mail, ohne digitales Zertifikat und ohne dass Sie Amt, Band oder Grundbuchnummer kennen müssen.

Welche Angaben brauche ich? expand_more

Die spanische Katasterreferenz des Flurstücks, Name und Ausweisdokument der Person, in deren Namen sie beantragt wird (spanische NIF oder NIE, Reisepass oder Personalausweis eines anderen Landes), und eine E-Mail-Adresse. Ländliche Grundstücke und solche, die vor 1997 eingetragen wurden, findet das Grundbuchamt nicht allein über die Katasterreferenz: Dann fragen wir nach dem CRU oder der Grundbuchnummer, die in der Kaufurkunde oder in jeder früheren Nota simple stehen.

Wie lange dauert es? expand_more

Meist erhalten Sie sie innerhalb von 24-72 Arbeitsstunden nach der Zahlung per E-Mail. Direkt nach der Zahlung kommt eine Bestätigungs-E-Mail.

Ist das ein amtliches Dokument? expand_more

Ja: Sie wird vom spanischen Grundbuchamt ausgestellt, und wir liefern sie unverändert mit ihrem Prüfcode. Sie hat informativen Charakter und ist das übliche Dokument, um Eigentum und Belastungen vor einem Geschäft zu prüfen. Für Verfahren, die eine beglaubigte Urkunde verlangen, etwa manche Gerichtsverfahren, gibt es die certificación registral, ein anderes Dokument.

Was kostet sie und warum? expand_more

24,95 € als Einmalzahlung, ohne Abo. Enthalten ist die Ermittlung des Grundstücks im Grundbuch anhand der Katasterreferenz oder der Karte, der Antrag in Ihrem Namen und der Versand per E-Mail, ohne spanisches digitales Zertifikat und ohne dass Sie die Grundbuchdaten kennen müssen.

Und wenn die Immobilie im Grundbuch nicht gefunden wird? expand_more

Das kann vorkommen: Nicht jedes Flurstück ist zwischen Kataster und Grundbuch abgeglichen, vor allem alte und ländliche. Findet das Grundbuchamt die Immobilie nicht, bitten wir Sie per E-Mail um eine weitere Angabe, meist den Namen des aktuellen Eigentümers (beim Kauf den des Verkäufers) oder die Grundbuchnummer, und beantragen sie erneut.

Sind Nota simple und Katasterbericht dasselbe? expand_more

Nein. Die Nota simple kommt vom Grundbuchamt und informiert über Eigentum und Belastungen. Der Katasterbericht beruht auf Katasterdaten: GPS-Lage, Fläche, Nutzung, Grenzen und ein Richtwert, und er sagt weder, wem die Immobilie gehört, noch ob Hypotheken bestehen. Beide ergänzen sich: Das Kataster beschreibt das physische Flurstück, das Grundbuch seine rechtliche Lage.

Ich wohne nicht in Spanien. Kann ich sie bestellen? expand_more

Ja. Sie brauchen nur die Katasterreferenz der Immobilie in Spanien und ein Ausweisdokument: Ohne spanische NIF oder NIE genügen Reisepass oder Personalausweis. Sie zahlen per Karte und erhalten sie per E-Mail. Das Grundbuchamt stellt das Dokument auf Spanisch aus.