Liegenschaftskarte online bestellen: das amtliche Dokument, das jeder bekommt
Es gibt in Deutschland zwei amtliche Dokumente zu einem Grundstück, und sie unterscheiden sich in einem entscheidenden Punkt: für das eine brauchen Sie eine Erlaubnis, für das andere nicht.
Für den Grundbuchauszug — wer Eigentümer ist, welche Grundschulden lasten — müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen oder eine Vollmacht vorlegen.
Für die Liegenschaftskarte nicht. Die bekommt jeder, ohne Begründung, ohne Vollmacht, in den meisten Bundesländern online mit Kartenzahlung.
Das wissen erstaunlich wenige, und es ist oft genau das Dokument, das gebraucht wird.
Drei Namen, ein Dokument
Flurkarte, Liegenschaftskarte, amtlicher Lageplan, Katasterkarte — je nach Bundesland und Behörde heißt dasselbe anders. Gemeint ist der Auszug aus dem Liegenschaftskataster, geführt von der Vermessungsverwaltung und in ganz Deutschland im System ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem).
Was sie kostet
Die Gebühren sind Ländersache, deshalb unterscheiden sie sich. Als Orientierung:
| Fassung | Preis |
|---|---|
| Einfacher Auszug (unbeglaubigt) | 10 – 30 € |
| Beglaubigter Auszug | 30 – 50 € |
| Reine Online-Einsicht | in vielen Ländern kostenlos |
Fast alle Bundesländer betreiben ein Geoportal, in dem man die Karte kostenlos ansehen kann. Bezahlen müssen Sie erst für den amtlichen Auszug als Dokument — und der ist es, der bei Ämtern, Banken und Notaren zählt.
Wann die beglaubigte Fassung nötig ist
Das ist der Punkt, an dem viele zweimal bezahlen, weil sie erst die falsche bestellen.
Beglaubigt brauchen Sie sie:
- für einen Bauantrag (dort meist als amtlicher Lageplan, teils vom Vermessungsingenieur ergänzt)
- für Grundstücksteilungen und Grenzangelegenheiten
- wenn ein Gericht oder eine Behörde sie ausdrücklich verlangt
Unbeglaubigt reicht:
- um sich vor einem Kauf ein Bild zu machen
- für die Bank bei einer Finanzierungsanfrage (meist)
- für die eigene Planung, für Makler-Exposés, für Pachtverträge
Wo Sie sie bestellen
Zuständig ist das Katasteramt beziehungsweise die untere Vermessungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der das Grundstück liegt — nicht Ihres Wohnorts.
Die meisten Bundesländer bieten inzwischen einen Online-Shop mit Direktzahlung an; einige Kreise arbeiten weiterhin mit Formular und Überweisung. In beiden Fällen brauchen Sie dieselben Angaben:
- Gemarkung
- Flur
- Flurstücksnummer
Eine Postanschrift genügt nicht. Das Kataster ist nicht nach Straßen sortiert, sondern nach Flurstücken — und genau daran scheitern die meisten Anträge, bevor sie bearbeitet werden.
Welches Dokument für welche Frage
Vor einem Grundstückskauf braucht man in der Regel beides: das eine beschreibt die Sache, das andere die Rechte. Nur das eine zu haben, ist die halbe Antwort.
Die Angaben, die Sie dafür brauchen
Gemarkung, Flur und Flurstück stehen im Kaufvertrag, im Grundbuchauszug und im Einheitswertbescheid. Wenn Sie keines davon zur Hand haben — etwa weil Sie ein fremdes Grundstück prüfen —, finden Sie sie über die Karte.
Genau dafür ist Kataster GPS gemacht: Grundstück auf der Karte antippen, amtliche Kennzeichen und GPS-Koordinaten ablesen, und mit den richtigen Angaben zum Katasteramt gehen statt mit einer Adresse.



